Leitfaden: T-Shirt Shop eröffnet, was nun?
Eine der häufigsten Fragen, die auch immer mal im Forum kontrovers diskutiert wird, ist das Thema, was man als Shoppartner beachten muss, wenn man einen eigenen Shop eröffnet. Wir hatten dazu bereits was gebloggt, dann aber noch ein paar Infos von unseren Experten hier im Haus erhalten. Daher jetzt ein “Gastbeitrag” von Birgit aus unserer Buchhaltung.
Ich habe einen Shop eröffnet, was muss ich beachten?
Grundsätzlich müsst ihr euch informieren, ob ihr einen Gewerbeschein braucht oder ob ihr freiberuflich tätig seid. Hilfreiche Links für die Unterscheidung zwischen Gewerbe und Freien Berufen sind hier zu finden:
- http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeanmeldung.html
- http://www.freelancer-blog.de/freiberufler-oder-gewerbe/
Links für Fragen in Sachen Gewerbeanmeldung:
- http://gewerbeschein-kleinunternehmer.de/index.php
- http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/
- http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=2344!0
Wir übernehmen keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Seiten. Sie geben aber sicher einen Überblick. Wir würden euch gern näher zu diesem Thema beraten, dürfen dies aber nicht, da eine Beratung in dieser Sache ausschließlich rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten ist.
Außerdem können wir dies auch nicht pauschal für jeden entscheiden. Es ist bei jedem Einzelnen von den individuellen Umständen abhängig, ob eine gewerbliche Tätigkeit oder eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
Für die Entscheidungsfindung, ob du Gewerbetreibender oder Freiberufler bist, kannst du dich auch an dein Finanzamt oder an die IHK wenden.
Sind meine Einnahmen steuerpflichtig?
- Einkommensteuerpflicht:
Die Einnahmen aus den Provisionen müssen gegenüber den Finanzbehörden erklärt werden. In wie weit darauf Steuern anfallen, ist wie schon oben beschrieben vom Einzelfall abhängig insbesondere von der Höhe der Provisionseinnahmen und deinen anderen Einnahmen.
Bei der Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibetrag. Der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Im Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 beträgt er 7.834 Euro/15.668 Euro (Ledige/Verheiratete). Ab dem VZ 2010 steigt der Grundfreibetrag auf 8.004 Euro/16.008 Euro (Ledige/Verheiratete) (§ 32a EStG)
Hilfreich ist hier der Beitrag im Freelancer Blog.
- Gewerbesteuerpflicht:
Fallen deine Einnahmen unter die gewerblichen Einkünfte, wird im Einzelfall auch Gewerbesteuer fällig. Auch hier gibt es einen Freibetrag für Einzelunternehmer und Personengesellschaften in Höhe von 24.500 €. (§11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Bei der IHK Düsseldorf findest du ein Hinweisblatt zur Gewerbesteuer (als PDF).
- Umsatzsteuerpflicht:
Auch die Frage, ob ihr auf eure eingenommenen Provisionen Umsatzsteuer abführen müsst, ist ebenfalls individuell zu klären. Eine Besonderheit beim Umsatzsteuergesetz ist die Kleinunternehmerregelung im Sinne des § 19 UstG.
Zur Kleinunternehmerregelung hat die Handelskammer Bremen ein gutes Merkblatt zur Verfügung gestellt (ebenfalls PDF). Weitere Links:
Zu guter letzt nochmal etwas zum Thema bei Spreadshirt: Wenn eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt, müsst Ihr uns dies mitteilen und die Umsatzsteuerpflicht nachweisen. Dann bekommt ihr die Provision zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt. Die Umsatzsteuer müsst ihr dann mit der jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldung gegenüber eurem zuständigen Finanzamt erklären und abführen.

TweetThis