Markenmerker IV: Sind wir Patentrecht-Nazis?
Immer mal wieder wird uns vorgeworfen, wir zensieren oder seien “Patenrecht-Nazis”.
Das ist insofern interessant, weil T-Shirts von den Menschen um uns rum offensichtlich als “Medium” wahrgenommen werden, leider aber (immer noch) nicht von juristischer Seite. Was ist also dran?
Wenn Dinge nicht auf T-Shirts landen, hat das meistens zwei Gründe:
- im Partnershop: manch ein Spreadshirt Partner will nicht alles in seinem Namen auf seinen Shirts sehen - was das gute Recht des Partners ist. Schließlich bleibt der Shopbetreiber inhaltlich verantwortlich. Wir selbst empfehlen allerdings einen etwas lockereren Umgang mit der Kreativität der Kunden und sind daher normalerweise für jeden Schabernack zu haben.
- wird bei Spreadshirt “zensiert”? Der Vorwurf, wir selbst würden “zensieren”, hat daher weniger mit geschmacklerischen Dingen oder Meinungsfreiheit zu tun, sondern bis auf wenige Ausnahmen mit (Wort)marken. Wie Sandy bereits in früheren Ausgaben des Markenmerkers beschrieben hat: Wir können nichts dafür, dass Begriffe wie Cowgirl, Glücksfee, Liebling oder bla bla geschützt sind (nein, ich bin kein Spinner .. ups, das Wort ist übrigens auch geschützt).
Neben dieser etwas zweifelhaften Entwicklung können wir nichts dagegen einwenden, dass manche Marken es nicht gern haben, wenn sie auf T-Shirts zum Verkauf landen. Zur Verdeutlichung ein (etwas schiefes) Beispiel: Stellt Euch vor Ihr seid Bonbonhersteller. Als solcher würden die wenigsten von uns kurzerhand “wick blau” oder “wick grün” auf die Verpackung drucken und auf Meinungsfreiheit pochen, obwohl ein Bonbonpapier ja auch “Papier” ist. Wie gesagt, vielleicht ein etwas komischer Vergleich - aber mit T-Shirts sieht es (juristisch) ähnlich aus: Textilien sind für den Gesetzgeber näher dran an der Bonbonverpackung, als am “Nachrichtenmedium”. Daher gibt es für T-Shirts keine “Pressefreiheit”. Und daher passt der Begriff “Zensur” auch nicht, obwohl wir selbst das natürlich anders sehen.
Wie kann man das Dilemma umschiffen? Web2.0-Style: Einfach fragen.
Einerseits kann man nun eine Reihe von Ohnmachts- oder Wutanfällen bekommen (wie mir das selbst auch ab und an passiert), aber glücklicherweise gibt es gesundheitsschonendere Entwicklungen: denn nicht jedes Unternehmen ist geistig und juristisch noch in den 80er Jahren angesiedelt. Immer mehr Partner und Kunden ergreifen die Initiative und holen sich für ihr Motiv einfach direkt beim Markeninhaber eine Erlaubnis. Aktuell haben wir eine wachsende Liste von Firmen, die Motive zu unterschiedlichen Zwecken (sei es als Abishirt, lieb gemeinte Verballhornung oder Fandevotionalie) frei gegeben haben. Sicher wird nicht jeder Markeninhaber alle Motive so durchwinken, aber grade aus der Kategorie Abishirt oder Geburtstagsgeschenke haben wir schon so manche positive Überraschung erlebt. Tendenziell sieht man vor allem größere Unternehmen, die sich mehr und mehr mit “Social Media” und der neuen Offenheit anfreunden (müssen) und teilweise auch schon begriffen haben, dass Kommunikation mittlerweile keine Einbahnstraße ist. Zumindest sind die meisten Markeninhaber mittlerweile aber gut (über E-Mail) erreichbar.
Daher hier noch ein paar Tipps, wie man sich als Kunde oder Shoppartner eine Freigabe holt:
- Den passenden Ansprechpartner finden: Gute Ansprechpartner findet man (je nach Größe des Unternehmens) meist im Bereich PR/Kommunikation.
- Der Ton macht die Musike: Kleide Dein Anliegen in ein paar gut formulierte Worte und bleib uU. am Ball, falls Du nichts hörst.
- Gib uns bescheid: Hast Du eine Freigabe erhalten, sende diese einfach an unseren Partnerservice, gemeinsam mit dem Motiv. Wir schalten das Motiv dann für Deinen Shop oder die entsprechende Bestellung frei.
- Wie immer: ein wenig vorplanen und Zeit mitbringen hilft, Enttäuschung zu vermeiden.
Falls Ihr Beispiele und positive Erfahrungen (auch in anderen Bereichen) gemacht habt, lasst es uns gerne wissen.
Ältere Beiträge:
- Markenmerker (1) - Wortmarken
- Markenmerker (2) - (Vor)namen
- Markenmerker (3) - Persönlichkeitsrechte
- Interview mit Abmahnwelle

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